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   BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22   

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BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22 (https://dejure.org/2023,13539)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2023 - 8 AZR 160/22 (https://dejure.org/2023,13539)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 8 AZR 160/22 (https://dejure.org/2023,13539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldbefreiende Hinterlegung unter Verzicht auf das Rücknahmerecht; Verzugszinsen nach Aufhebung der Pfändung bei unterbliebener Hinterlegung mit Verzicht auf das Rücknahmerecht; Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Ergänzende Auslegung des Tarifvertrags ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung; staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests; Zahlungsverzug; Verzugszinsen; Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme; tarifvertragliche Ausschlussfrist; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung; staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests; Zahlungsverzug; Verzugszinsen; Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme; tarifvertragliche Ausschlussfrist; ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses Anspruchs in Vollziehung eines strafprozessualen dinglichen Arrests - Zahlungsverzug - Verzugszinsen - Hinterlegung unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme - tarifvertragliche ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzugszinsen trotz Arrestpfändung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzugszinsen - und die tarifvertragliche Verfallklausel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1479
  • NZA-RR 2024, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Aus der Urteilsformel ergeben sich sowohl der mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsende Betrag von 18.000,00 Euro brutto (vgl. insoweit nur BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 97, 150) als auch der Beginn des Zinslaufs.

    aus 18.000,00 Euro brutto verlangen (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150) .

    (1) Dabei kann offenbleiben, ob gegenüber einem Zinsanspruch aus § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB überhaupt ein rechtmäßiges Alternativverhalten eingewendet werden kann, was das Landesarbeitsgericht vor dem Hintergrund ausgeschlossen hat, dass der in § 288 BGB geregelte Verzugszins den Ausgleich eines gesetzlich fingierten Mindestschadens bezweckt, den der Gläubiger ohne Rücksicht darauf erhalten soll, ob und in welcher Höhe ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist (zu diesem Zweck vgl. etwa: BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 34, BAGE 175, 182; 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 4 b bb der Gründe, BAGE 97, 150; BGH 26. Oktober 2011 - VIII ZR 30/11 - Rn. 12; 27. März 1980 - VII ZR 214/79 - zu 2 b der Gründe, BGHZ 77, 60) .

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    (bb) Aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1974 (- 3 AZR 4/74 - zu 2 a der Gründe) und vom 18. Januar 1969 (- 3 AZR 451/67 - zu 3 und 4 der Gründe) folgt insoweit nichts Abweichendes .

    Die in den vorgenannten Entscheidungen behandelten Ausschlussfristenregelungen stimmen jedoch nicht mit der in § 15 MTV getroffenen Regelung überein, sondern lauteten jeweils, dass im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses "alle Ansprüche beider (Arbeits)Vertragsparteien" binnen einer bestimmten Frist nach tatsächlicher Beendigung geltend zu machen waren (zu den Einzelheiten: vgl. BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - aaO) .

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Auf solche Ansprüche könnte die Ausschlussfrist, die nach ihrem Wortlaut zum Erlöschen von Ansprüchen führt, die nicht "spätestens" binnen der dreimonatigen Frist angezeigt worden sind, sinnvollerweise auch nicht angewendet werden (vgl. BAG 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    Da Ausschlussfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen (Anspruchsverlust) grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 242/00 - zu 3 c bb der Gründe) , und es deshalb einer klaren Erkennbarkeit des Willens der Tarifvertragsparteien bedarf, welche Ansprüche in die Ausschlussfrist einbezogen sein sollen und ggf. welchem Fristenregime sie unterliegen (vgl. BAG 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe) , ist für eine ergänzende Auslegung von § 15 Ziff. 2 Satz 3 MTV dahin, dass die dort genannten weiteren Ansprüche, soweit sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, ebenso wie die tariflichen Ansprüche binnen drei Monaten ab Fälligkeit geltend zu machen sind, kein Raum.

  • BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    (bb) Aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1974 (- 3 AZR 4/74 - zu 2 a der Gründe) und vom 18. Januar 1969 (- 3 AZR 451/67 - zu 3 und 4 der Gründe) folgt insoweit nichts Abweichendes .

    Die in den vorgenannten Entscheidungen behandelten Ausschlussfristenregelungen stimmen jedoch nicht mit der in § 15 MTV getroffenen Regelung überein, sondern lauteten jeweils, dass im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses "alle Ansprüche beider (Arbeits)Vertragsparteien" binnen einer bestimmten Frist nach tatsächlicher Beendigung geltend zu machen waren (zu den Einzelheiten: vgl. BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - aaO) .

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Die Erheblichkeit des Einwands richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm oder der Vertragspflicht (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 68, BAGE 155, 347; BGH 10. Juli 2018 - II ZR 24/17 - Rn. 39, BGHZ 219, 193) .

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - aaO; BGH 19. Januar 2023 - III ZR 234/21 - Rn. 47; 8. August 2022 - KZR 111/18 - Rn. 129; 10. Juli 2018 - II ZR 24/17 - aaO mwN) .

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Das Berufungsurteil ist entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten nicht deshalb - teilweise - aufzuheben, weil die Urteilsformel nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar iSv. § 313 Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wäre (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit des Urteilsausspruchs: vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 12 f.; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 40, BAGE 152, 1; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 23) .

    Dem Urteilsausspruch ist auch - unter zulässiger ergänzender Heranziehung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 12; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19)  - hinreichend klar zu entnehmen, dass die Zinsen "lediglich" für die Zeit bis zu einer ggf. später eintretenden Erfüllung der Abfindungsforderung von 18.000,00 Euro zu leisten sind.

  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17

    Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Die Erheblichkeit des Einwands richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm oder der Vertragspflicht (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - Rn. 68, BAGE 155, 347; BGH 10. Juli 2018 - II ZR 24/17 - Rn. 39, BGHZ 219, 193) .

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - aaO; BGH 19. Januar 2023 - III ZR 234/21 - Rn. 47; 8. August 2022 - KZR 111/18 - Rn. 129; 10. Juli 2018 - II ZR 24/17 - aaO mwN) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Andererseits soll die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkennbar eine Zäsur dafür bilden, zeitnah auch andere Ansprüche als tarifliche zu klären und dem Vertragspartner durch Anzeige die Gelegenheit zu geben, sich auf noch offene Ansprüche einzustellen, Beweise zu sichern und ggf. Rücklagen zu bilden (allgemein zum Zweck tariflicher Ausschlussfristen vgl. etwa: BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Andererseits soll die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkennbar eine Zäsur dafür bilden, zeitnah auch andere Ansprüche als tarifliche zu klären und dem Vertragspartner durch Anzeige die Gelegenheit zu geben, sich auf noch offene Ansprüche einzustellen, Beweise zu sichern und ggf. Rücklagen zu bilden (allgemein zum Zweck tariflicher Ausschlussfristen vgl. etwa: BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64; 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
    Da Ausschlussfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen (Anspruchsverlust) grundsätzlich eng auszulegen sind (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 242/00 - zu 3 c bb der Gründe) , und es deshalb einer klaren Erkennbarkeit des Willens der Tarifvertragsparteien bedarf, welche Ansprüche in die Ausschlussfrist einbezogen sein sollen und ggf. welchem Fristenregime sie unterliegen (vgl. BAG 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - zu II 2 b der Gründe) , ist für eine ergänzende Auslegung von § 15 Ziff. 2 Satz 3 MTV dahin, dass die dort genannten weiteren Ansprüche, soweit sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, ebenso wie die tariflichen Ansprüche binnen drei Monaten ab Fälligkeit geltend zu machen sind, kein Raum.
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 242/00

    Tarifvertragliches Sterbegeld und Ausschlußfrist

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 210/19

    Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub - gesetzeskonforme

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03

    Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZR 2/06

    Rechtstellung des Sicherungsnehmers bei Einziehung vom Schuldner zur Sicherheit

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

  • BGH, 09.11.2021 - II ZR 137/20

    Verstoß eines Satzungsänderungsbeschlusses gegen gläubigerschützende Vorschriften

  • BGH, 19.01.2023 - III ZR 234/21

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse bei kompetenzwidriger Entscheidung

  • BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 30/11

    Schuldnerverzug: Anrechnung der aus einer Bankbürgschaft geleisteten Zahlung auf

  • LAG Thüringen, 22.03.2022 - 1 Sa 241/20

    Zinsansprüche - Abfindungszahlung - Ausschlussfrist - rechtmäßiges

  • RG, 17.10.1901 - VI 209/01

    Erfüllungsverzug. Klage auf Zahlung an einen Dritten.

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